Schließen sich verbundene Unternehmen zu einer steuerlichen Unternehmensgruppe zusammen, um sich gemeinsam der Gruppenbesteuerung zu unterwerfen, so hat der Gruppenvertrag zwingend eine Regelung über den Steuerausgleich zu enthalten. Da ein Leistungsaustausch zwischen verbundenen Kapitalgesellschaften stets in einem gesellschaftsrechtlich sensiblen Bereich stattfindet, stellt sich auch bei den genannten Steuerausgleichsvereinbarungen die Frage nach deren gesellschaftsrechtlicher Zulässigkeit. Der vorliegende Beitrag versucht, einen Überblick über die vorhandenen Problembereiche zu geben und die diesbezügliche aktuelle Rechtsauffassung in Österreich samt einem Mustersachverhalt darzustellen.