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Missbräuchliche Gestaltung zwecks GrESt-Vermeidung

SteuerrechtJudikaturRdW 2011/389RdW 2011, 376 Heft 6 v. 16.6.2011

GrEStG § 1 Abs 3 Z 1

BAO § 22

Soll ein Gastronomiebetrieb in GmbH-Form vom Vater auf den Sohn übertragen werden, kann eine grunderwerbsteuerpflichtige Anteilsvereinigung nicht dadurch umgangen werden, dass in Missbrauchsabsicht ein "Zwerganteil" an der Gesellschaft beim Vater verbleibt, der diesen "Zwerganteil" treuhändig für seinen Sohn hält (unter jederzeitigem Abtretungsanspruch des Sohns oder von dessen Rechtsnachfolger).

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