vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Frist zur Geltendmachung von Insolvenz-Entgelt - Fristhemmung durch Präsenzdienst

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2011/324RdW 2011, 318 Heft 6 v. 16.6.2011

Die Ansprüche eines AN auf laufendes Entgelt sind ua dann nicht nur für die letzten 6 Monate vor der Insolvenzeröffnung nach dem IESG gesichert, wenn der AN seine Entgeltansprüche binnen 6 Monaten nach ihrem Entstehen gerichtlich geltend gemacht hat. Der OGH hat dazu nun erstmalig klargestellt, dass der Lauf dieser gesetzlichen Frist durch die Leistung des Präsenzdienstes (Ausbildungs- oder Zivildienstes) gehemmt wird. Der Zeitraum des Präsenzdienstes ist somit bei der Berechnung der 6-Monats-Frist außer Acht zu lassen. OGH 26. 4. 2011, 8 ObS 7/10b.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte