Der OGH hat vor Kurzem mehrere Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt:
Im Zusammenhang mit dem Antrag des Betreibers einer Wirtschaftsdatenbank betreffend die Zurverfügungstellung der Firmenbuchdaten und die Höhe des dafür zu entrichtenden Entgelts betrachtet es der OGH als fraglich, ob die Republik Österreich vom Missbrauchsverbot des Art 102 AEUV erfasst ist. OGH als KOG 28. 2. 2011, 16 Ok 4/10, RdW 2011/276, 281.