Verschafft der Arbeitgeber seinen aus Deutschland angereisten Arbeitnehmern Verpflegung und Unterkunft während der arbeitsfreien Wochenenden, kann darin eine Leistung iSd § 3a Abs 1a UStG 1988 liegen.
Verschafft der Arbeitgeber seinen aus Deutschland angereisten Arbeitnehmern Verpflegung und Unterkunft während der arbeitsfreien Wochenenden, kann darin eine Leistung iSd § 3a Abs 1a UStG 1988 liegen.