VwGH bestätigt derzeitige Praxis zur Umsatzbesteuerung der von Wohnungseigentumsgemeinschaften den Wohnungseigentümern verrechneten Kosten.
Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) wollte einen Teil ihrer Einnahmen (nämlich die Weiterverrechnung von Versicherungsprämien, Grundsteuer, Postgebühren und Kosten für den Hausmeister) nicht der Umsatzsteuer unterziehen.