In RdW 2011, 118 vertritt Werner Doralt die Auffassung, dass die Nachversteuerung von Firmenwertabschreibungen im Falle eines umgründungsbedingten Untergangs der Beteiligung unzulänglich geregelt sei, da die Nachversteuerung nur bis zum aktuellen Verkehrswert der Beteiligung vorgenommen werden müsse und subjektive Wertvorstellungen und Erwartungen des Gesellschafters nicht werterhöhend zu berücksichtigen seien. Im Folgenden soll gezeigt werden, dass die bestehende Rechtslage die volle Nachversteuerung der Firmenwertabschreibungen bis zum aktuellen Teilwert der Beteiligung sicherstellt.