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VwGH: Diverses zum nicht entnommenen Gewinn nach § 11a EStG

SteuerrechtRdW 2011/241RdW 2011, 242 Heft 4 v. 15.4.2011

Der VwGH hat jüngst in mehreren Entscheidungen über Probleme des § 11a EStG 1988 abgesprochen.

Bis einschließlich der Veranlagung 2009 ermöglicht das EStG in § 11a die begünstigte Besteuerung für "nicht entnommene Gewinne". Der begünstigt zu besteuernde Betrag war dabei von Gewinn, Entnahmen und betriebsnotwendigen Einlagen abhängig. Hiezu hat der VwGH jüngst mehrere Entscheidungen gefällt:

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