Der VwGH bestätigt die Entscheidung des UFS, der eine zweite, gediegene Computerausstattung eines Betriebsprüfers nicht als beruflich veranlasst ansah.
Der VwGH bestätigt die Entscheidung des UFS, der eine zweite, gediegene Computerausstattung eines Betriebsprüfers nicht als beruflich veranlasst ansah.