In der Literatur wurde die Frage aufgeworfen, ob der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, einen Arbeitnehmer im Krankenstand amtsärztlich untersuchen zu lassen. Die Reichweite dieser Problemstellung beschränkt sich aber keineswegs auf Fragen der Krankenstandskontrolle, sondern die Zulässigkeit amtsärztlicher Untersuchungen kann auch in anderen arbeitsrechtlichen Konstellationen virulent werden.