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Das Mindestentgelt in Stellenausschreibungen

ArbeitsrechtDr. Matthias UnterriederRdW 2011/159RdW 2011, 154 Heft 3 v. 16.3.2011

Seit 1. 3. 2011 sind Arbeitgeber und Arbeitsvermittler verpflichtet, in Stellenausschreibungen das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende Mindestentgelt und eine etwaige Bereitschaft zu Überzahlungen anzugeben. Dieser Beitrag behandelt einige Fragen, die im Zusammenhang mit der Neuregelung an den Verfasser herangetragen wurden.

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