Dieser Beitrag widmet sich der Frage, wie die Einbringung von Kapitalanteilen und sonstigen Gesellschaftsanteilen mit beschränkter Haftung, die einen negativen Verkehrswert aufweisen, aus kapitalerhaltungsrechtlicher Sicht zu beurteilen ist. Insbesondere wird hierbei das Verhältnis zwischen Gesellschafts-/Kapitalerhaltungsrecht und Umgründungssteuerrecht kritisch untersucht.