Erhält der noch niemals im Berufsleben gestandene Geschädigte zur pauschalen Abgeltung seiner vollständigen Erwerbsminderung eine abstrakte Rente, unterliegt diese als pauschale Entschädigung für Verdienstentgang der Einkommensteuer.
Erhält der noch niemals im Berufsleben gestandene Geschädigte zur pauschalen Abgeltung seiner vollständigen Erwerbsminderung eine abstrakte Rente, unterliegt diese als pauschale Entschädigung für Verdienstentgang der Einkommensteuer.