In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH klargestellt, dass ein negatives Arbeitsklima einen vorzeitigen Austritt des AN rechtfertigen kann, wenn die psychische Belastungssituation Krankheitswert erreicht und zu einer relevanten Gesundheitsgefährdung führt, die dem AN die Fortsetzung der Tätigkeit bei diesem AG unzumutbar macht.