Zwar können Begünstigte gem § 35 Abs 4 PSG die Aufhebung eines vom Stiftungsvorstand zu Unrecht gefassten Auflösungsbeschlusses verlangen. In einem Fall, in dem der Kreis der möglichen Begünstigten extrem weit und wenig konkret umschrieben war (Personen, "deren Wesen und Wirken auf ... Schaffung und Gestaltung einer auf den Werten und ethischen Prinzipien der Sozialdemokratie beruhenden Gesellschaftsordnung gerichtet ist"), hat der OGH klargestellt, dass noch keine Begünstigtenstellung vorliegt, die eine Antragslegitimation iSd § 35 Abs 4 PSG verleihen könnte. OGH 17. 12. 2010, 6 Ob 244/10s.