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Steuerbegünstigte Abfindung für Bürgermeister

JudikaturRdW 2011/59RdW 2011, 64 Heft 1 v. 21.1.2011

EStG: § 67 Abs 3

Die einem Bürgermeister nach dem Ausscheiden aus seinem Amt zustehende einmalige Zuwendung ist mit der einmaligen Entschädigung, die Nationalratsmitglieder nach Beendigung ihrer Funktionsausübung erhalten, grundsätzlich vergleichbar und somit als Abfertigung iSd § 67 Abs 3 EStG zu behandeln.

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