EStG: § 67 Abs 3
Die einem Bürgermeister nach dem Ausscheiden aus seinem Amt zustehende einmalige Zuwendung ist mit der einmaligen Entschädigung, die Nationalratsmitglieder nach Beendigung ihrer Funktionsausübung erhalten, grundsätzlich vergleichbar und somit als Abfertigung iSd § 67 Abs 3 EStG zu behandeln.