EStG § 67 Abs 6
FLAG: § 41 Abs 4
Freiwillige Abfertigungen, die für Zeiträume ausbezahlt werden, die dem "neuen" Abfertigungssystem zuzuordnen sind, sind nach dem Willen des Gesetzgebers voll steuerpflichtig und auch nicht von der Vorschreibung des DB und DZ befreit.