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EuGH: Keine Einbeziehung der NoVA in die USt-Bemessungsgrundlage

JudikaturRdW 2011/57RdW 2011, 64 Heft 1 v. 21.1.2011

UStR 2000: § 4 UStG iVm Rz 643

Eine Analyse des NoVAG hat ergeben, dass Hauptentstehungstatbestand der Normverbrauchsabgabe nicht die Lieferung, sondern die erstmalige Zulassung von Fahrzeugen in Österreich ist. Daraus folgt, dass die Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer gegen Art 78 MwStSyst-RL verstößt.

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