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VwGH: Darlehenszinsen oder Wertpapierzinsen

SteuerrechtRdW 2011/648RdW 2011, 614 Heft 10 v. 17.10.2011

Ein Forderungswertpapier liegt nur vor, wenn die Ausübung des Forderungsrechts an den Besitz des Papiers geknüpft ist.

Es macht einen großen Unterschied, ob ein Anleger im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen Zinsen aus einem Darlehen bezieht oder Zinsen aus einem Forderungswertpapier (Steuersatz, Endbesteuerungswirkung).

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