Die Einräumung einer weiteren Servitut an einer bereits mit mehreren gleichartigen Servituten belasteten Grundfläche führt nur mehr in eingeschränktem Ausmaß zu einer weiteren Bodenwertminderung.
Die Einräumung einer weiteren Servitut an einer bereits mit mehreren gleichartigen Servituten belasteten Grundfläche führt nur mehr in eingeschränktem Ausmaß zu einer weiteren Bodenwertminderung.