Das Budgetbegleitgesetz 2011 und das Abgabenänderungsgesetz 2011 haben die Reinvermögenszugangstheorie auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt. Ändern sich damit die Regeln über die Zurechnung von Zinsen?
Das Budgetbegleitgesetz 2011 und das Abgabenänderungsgesetz 2011 haben die Reinvermögenszugangstheorie auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt. Ändern sich damit die Regeln über die Zurechnung von Zinsen?