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Die neue Besteuerung von Kapitaleinkünften

SteuerrechtStB Mag. Horst Bergmann/Univ.-Prof. Dr. Claus StaringerRdW 2011/646RdW 2011, 607 Heft 10 v. 17.10.2011

Durch das im Vorjahr beschlossene11Das BBG 2011wurde am 20. 12. 2010 im Nationalrat und kurz danach am 22. 10. 2010 im Bundesrat beschlossen und am 30. 12. 2010 im BGBl I 2010/111 veröffentlicht. Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011, veröffentlicht im BGBl am 30. 12. 2010, wurde das System der Besteuerung von Kapitalvermögen grundlegend geändert; durch das im Sommer dieses Jahres verabschiedete Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 201122AbgÄG 2011, veröffentlicht im BGBl I 2011/76. wurden nach dem Erkenntnis des VfGH33VfGH-Erkenntnis vom 16. 6. 2011, G 18/11-14. zu Fragen der Abzugspflicht noch inhaltliche Reparaturen vorgenommen. Die Trennung von Fruchtziehung und Substanzänderungen wurde aufgegeben, wodurch realisierte Wertänderungen im Kapitalstamm ungeachtet von Behaltefristen und im Übrigen auch Einkünfte aus Derivaten als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit vorrangiger Besteuerung durch KESt-Abzug besteuert werden sollen. Davon betroffen sind sowohl Direktanleger als auch Fondssparer einerseits sowie sowohl Privat- als auch Betriebsvermögen von natürlichen Personen andererseits.

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