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Meldepflichtverletzung - Steuerberater im Strafverfahren nicht vertretungsbefugt

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2011/645RdW 2011, 606 Heft 10 v. 17.10.2011

ASVG § 33

WTBG § 3 Abs 2

Ein Steuerberater ist im Verwaltungsstrafverfahren gegen einen seiner Klienten als DG wegen Verletzung einer Meldepflicht nach § 33 ASVG nicht zur berufsmäßigen Vertretung befugt: Weder liegt ein Verfahren betreffend Beitrags-, Versicherungs- oder Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen iSd § 3 Abs 2 Z 3 WTBG vor, in dem er zur Vertretung berechtigt wäre, noch weist die Verteidigung eines Beschuldigten in einem Verwaltungsstrafverfahren wegen Verletzung einer Meldepflicht nach § 33 ASVG einen unmittelbaren Zusammenhang mit einer für diesen durchzuführenden wirtschaftstreuhänderischen Arbeit iSd § 3 Abs 2 Z 7 WTBG auf.

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