vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anfechtung einer unterlassenen Berichtigung

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. Matthias Öhler und RAA Dr. Andreas GföhlerRdW 2011/634RdW 2011, 598 Heft 10 v. 17.10.2011

BVergG § 2 Z 16 lit a, § 321

Die Mitteilung der Unterlassung der Berichtigung ist als sonstige Festlegung eine gesondert anfechtbare Entscheidung nach § 2 Z 16 lit a BVergG. Sind die Ausschreibungsunterlagen, deren Berichtigung begehrt wird, präkludiert, vermag daran jedoch auch die Anfechtung der Unterlassung der Berichtigung nichts zu ändern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte