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Unterlassungsanspruch nach dem UWG aufgrund eines Vergaberechtsverstoßes

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. Matthias Öhler und RAA Dr. Andreas GföhlerRdW 2011/632RdW 2011, 597 Heft 10 v. 17.10.2011

BVergG § 341 Abs 2

Unlauteres Verhalten in einem Vergabeverfahren kann grundsätzlich auch Unterlassungsansprüche nach dem UWG begründen. Eine darauf gestützte Klage ist aber nach § 341 Abs 2 BVergG 2006 nur zulässig, wenn die zuständige Vergabekontrollbehörde zuvor eine der in dieser Bestimmung näher genannten Feststellungen getroffen hat.

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