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Vergabeverfahren: Einstweilige Verfügung bei Anfechtung der Ausschreibung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/631RdW 2011, 597 Heft 10 v. 17.10.2011

BVergG § 328

1. Die Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist auch im Falle der Anfechtung einer Ausschreibung möglich (hier: Anfechtung der Ausschreibung mit der Begründung, dass nicht das Billigstbieterprinzip zur Anwendung kommen dürfe, sondern das Bestbieterprinzip).

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