EStG § 35 Abs 5 iVm § 34 Abs 6
Einem behinderten StPfl iSd § 35 EStG, der behinderungsbedingt nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt selbst zu führen, steht es frei, die tatsächlichen Kosten einer Heimunterbringung (auch in Form der Unterkunft und Verpflegung, soweit diese Kosten über die Haushaltsersparnis hinausgehen) als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen (wobei es auch nicht auf den Bezug von Pflegegeld ankommt).