EStG § 67 Abs 8 lit e
Selbst wenn Deputate (hier: für Salz, Holz und Kohlezustellung) gemäß der maßgeblichen Betriebsvereinbarung bei Übertritt des DN in den Ruhestand Teil seines Pensionsbezuges werden, liegt keine Pensionsabfindung vor, wenn diese Deputate durch eine neue BV eingestellt werden sollen und den aktiven DN - dh noch während ihres aufrechten Dienstverhältnisses - dafür eine Ablösezahlung gewährt wird.