Abgeltung der Nutzungsüberlassung oder Ersatz der Bodenwertminderung
Das Entgelt für die Einräumung der Servitut des Fahrens und Abstellens von Fahrzeugen führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Einräumung der Servitut bewirkt keine (nicht steuerbare) Bodenwertminderung, wenn die Liegenschaft ohnedies schon mit Servituten belastet war.