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Auswirkungen der Altersdiskriminierung durch Ausschluss von Vordienstzeiten11Der Autor vertritt rechtsfreundlich Beamte in anhängigen Verwaltungsverfahren zur Anrechnung von ab dem 15. Lebensjahr zurückgelegten Vordienstzeiten (Ausbildungszeiten).

ArbeitsrechtDr. Gernot FellnerRdW 2010/597RdW 2010, 584 Heft 9 v. 16.9.2010

Linz

Gerhartl hat aaO die Reichweite der E EuGH 18. 6. 2009, C-88/08 , Hütter,22Im Folgenden kurz als "Urteil" bezeichnet. untersucht. Gerhartls Zweifeln an der Anwendbarkeit der Urteilskonsequenzen auf Personen, die ihr Arbeitsverhältnis vor dem 3. 12. 2003 begonnen haben, kann nicht beigepflichtet werden. Im folgenden Kurzbeitrag wird dieser Meinung Gerhartls begründet entgegengetreten.

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