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Option auf Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen: Formfreiheit von (Neben-)Abreden

WirtschaftsrechtDr. Thomas Trettnak, LL.M./CMRdW 2010/567RdW 2010, 555 Heft 9 v. 16.9.2010

In der GmbH-Beratungspraxis spielt der Abschluss von Optionsvereinbarungen über die künftige Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen eine wichtige Rolle. Es ist völlig unstrittig, dass solche Optionsvereinbarungen der strengen Formpflicht des § 76 Abs 2 GmbHG (Notariatsakt) unterliegen. Schuldrechtliche Abreden zu und die bloße Namhaftmachung eines Optionsausübungsberechtigten aus einer Optionsvereinbarung werden allerdings nicht den essentialia negotii des GmbH-Anteilsübertragungsaktes zugeordnet. Diese bedürfen daher zu ihrer Rechtswirksamkeit gerade nicht der Form des § 76 Abs 2 GmbHG (Notariatsakt) und sind formfrei möglich.

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