vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nur befristete Möglichkeit zur Prüfung der Pensionserhöhung

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/566RdW 2010, 554 Heft 9 v. 16.9.2010

Erstmals hat der OGH ausgesprochen, dass ein Bescheid über die Auswirkungen einer Pensionsanpassung vom Pensionsbezieher gem § 367 Abs 3 ASVG nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres verlangt werden kann, für das die Anpassung vorgenommen wurde; ist das Recht auf Ausstellung eines derartigen - vor dem Arbeits- und Sozialgericht bekämpfbaren - Bescheides aber bereits verfristet (hier: Antragstellung zur Prüfung der Pensionsanpassung für 2008 erst im Jänner 2009), ist auch eine inhaltliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Höhe der Pensionsanpassung durch das Arbeits- und Sozialgericht nicht mehr möglich, und zwar auch nicht bei Überprüfung der Pensionsanpassung für das nächstfolgende Jahr, für das die Ausstellung eines Bescheides rechtzeitig beantragt wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte