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Kündigungstermin nach dem KollV für Handelsangestellte

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/564RdW 2010, 554 Heft 9 v. 16.9.2010

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der OGH nun erstmals ausgesprochen, dass bei Dienstverhältnissen, die die Verrichtung höherer, nicht kaufmännischer Dienste bzw von Kanzleidiensten zum Gegenstand haben, die Einschränkung des Pkt XVII Z 1 KollV-Handelsangestellte nicht zur Anwendung kommt, wonach die Kündigung eines Dienstverhältnisses durch den AG nur zum Quartalsende möglich ist, wenn das "Arbeitsverhältnis der tatsächlichen kaufmännischen Tätigkeit" im gleichen Betrieb länger als 5 Jahre gedauert hat.

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