Als wesentliche Erleichterung für Kunstschaffende soll durch das KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz (KSV-SG) ab 1. 1. 2011 bei der SVA ein Servicezentrum zur Unterstützung und Information in Angelegenheiten der Sozialversicherung und angrenzender Rechtsgebiete eingerichtet werden. Damit soll den Schwierigkeiten in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten begegnet werden, die Kunstschaffende häufig infolge der komplexen Rechtslage haben, va iZm wechselnden Formen der Erwerbstätigkeit.