Im BGBl wurde nun das SoSi-Abkommen mit der Republik Korea (Südkorea) veröffentlicht. Das Abkommen tritt mit 1. 10. 2010 in Kraft und bezieht sich auf die Pensionsversicherung (mit Ausnahme der Sondervorschriften für das Notariat) und im Wesentlichen auch auf die Kranken- und Unfallversicherung.