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Südkorea - Abkommen über Soziale Sicherheit

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/561RdW 2010, 554 Heft 9 v. 16.9.2010

Im BGBl wurde nun das SoSi-Abkommen mit der Republik Korea (Südkorea) veröffentlicht. Das Abkommen tritt mit 1. 10. 2010 in Kraft und bezieht sich auf die Pensionsversicherung (mit Ausnahme der Sondervorschriften für das Notariat) und im Wesentlichen auch auf die Kranken- und Unfallversicherung.

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