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An Kartellgericht gerichtetes Amtshilfeersuchen einer Staatsanwaltschaft

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2010/557RdW 2010, 553 Heft 9 v. 16.9.2010

Stellt eine Staatsanwaltschaft im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereichs ein Begehren auf Amtshilfe durch Übersendung eines Kartellakts, hat das Kartellgericht diesem Ersuchen ohne Rücksicht darauf zu entsprechen, dass nach § 39 Abs 2 KartG 2005 in die Akten des Kartellgerichts am Verfahren nicht als Partei beteiligte Personen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Parteien Einsicht nehmen können.

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