"Wegzugsbesteuerungsregelungen" stehen aus unionsrechtlicher Sicht seit jeher im Kreuzfeuer der Kritik. Mit den Entscheidungen in den Rs de Lasteyrie du Saillant und N hat der EuGH die zentralen Anforderungen für die "Grenzbesteuerung" von stillen Reserven im Privatvermögen "wegziehender" natürlicher Personen aufgestellt. Ihre Übertragbarkeit auf den betrieblichen Bereich und dabei insb auf die Problematik der grenzüberschreitenden Überführung von Wirtschaftsgütern sowie der Betriebs(stätten)verlegung wurde danach gemeinhin angenommen. Zweifel an einer solchen uneingeschränkten Übertragung wurden vor allem im Lichte der jüngeren Judikatur des EuGH laut. Diese könnten sich nunmehr vor dem Hintergrund der Rs SGI erhärten. Im Beitrag werden die wesentlichen Aussagen des Urteils dargestellt und anhand von § 6 Z 6 EStG diskutiert.1