Der Übergang des Verlustvortrags zählt zu den heikelsten Fragen bei Umgründungen. Das UmgrStG sieht dafür ua den Grundsatz des objektbezogenen Verlustvortragsübergangs vor. Da allerdings bei einer Unternehmensgruppe die Verluste von Gruppenmitgliedern dem Gruppenträger zugerechnet werden, stellt sich die Frage, wie die Grundsätze des UmgrStG bei Umgründungen von Unternehmensgruppen zur Anwendung kommen sollen. Dabei erscheint eine gruppenbezogene Betrachtung geboten.