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"Betriebsnotwendige Einlage" iSd § 11a EStG

SteuerrechtRdW 2010/542RdW 2010, 532 Heft 8 v. 16.8.2010

"Betriebsnotwendig" ist jede Einlage, die im betrieblichen Interesse liegt.

Bis zur Veranlagung 2009 besteht die "Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne" (§ 11a EStG). In § 11a Abs 1 EStG heißt es, der Anstieg des Eigenkapitals ergebe sich aus jenem Betrag, um den der Gewinn die Entnahmen übersteige. "Einlagen (§ 4 Abs. 1) sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie betriebsnotwendig sind."

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