Auch bei vorzeitiger Einstellung der Vermietung erfolgt die Liebhabereiprüfung anhand einer Prognose auf 20 (bzw 25) Jahre, wenn der StPfl den Nachweis erbringt, dass seine bisherige Planung auf die Vermietung für 20 (bzw 25) Jahre ausgerichtet war.
Auch bei vorzeitiger Einstellung der Vermietung erfolgt die Liebhabereiprüfung anhand einer Prognose auf 20 (bzw 25) Jahre, wenn der StPfl den Nachweis erbringt, dass seine bisherige Planung auf die Vermietung für 20 (bzw 25) Jahre ausgerichtet war.