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Versuchte Entlassung eines Betriebsratsmitglieds im Museum: Auslegung von Untreue lege artis?

ArbeitsrechtMag. Hannes SchnellerRdW 2010/531RdW 2010, 518 Heft 8 v. 16.8.2010

Ein Fall, der sich Anfang 2010 in einem renommierten Wiener Museum zutrug und der bis vor Kurzem gerichtsanhängig war, soll Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen sein. Ein Betriebsratsmitglied, Oberaufseher dieses Museums, hatte im Zuge eines Kontrollrundgangs bemerkt, dass ein Teil eines Kunstobjekts11Bestehend aus neun bedruckten Blechtafeln, die, ohne jede Absicherung gegen Berührungen, an die Wand eines Ausstellungsraums gelehnt waren; Teil der Ausstellung "CARS" der Wiener Albertina im Frühjahr 2010. um ein bis zwei Zentimeter verrückt war; eine Reinigungskraft oder ein Besucher hätten dies seiner Einschätzung nach verursacht. Nach seinen Angaben rückte er das Kunstwerk (eine der in FN 1 erwähnten Blechtafeln), "ohne sich irgendetwas dabei zu denken", vorsichtig wieder zurecht, weil er vermutete, dass es von einer Reingungskraft verschoben worden war.22Näher und pointiert zu diesem Fall: Hans Haider, Die verrückte Kunst, Wiener Zeitung vom 14. 4. 2010. Daraufhin brachte die Museumsleitung Klage auf Zustimmung zur Entlassung ein.

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