BVergG 2006: § 70 Abs 1,§ 75 Abs 1 und 6, § 129 Abs 1 Z 2
Wenn die in der Ausschreibung geforderten Referenzbauleistungen in keiner Weise weiter umschrieben oder spezifiziert werden, hätte der Bieter den geforderten Eignungsnachweis nur dann nicht erbracht, wenn er keinerlei Bauleistungen aus den letzten fünf Jahren nachweisen könnte.