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UFS: Anrechnung ausländischer Quellensteuern in der Unternehmensgruppe

SteuerrechtJudikaturRdW 2010/473RdW 2010, 432 Heft 7 v. 17.7.2010

KStG § 9 Abs 6

Da der Anrechnungshöchstbetrag vom eigenen Einkommen des Gruppenträgers (ohne Miteinbeziehung der Ergebnisse der Gruppenmitglieder) berechnet werden muss, kann ein Gruppenträger bei eigenen Verlusten die Quellensteuer von eigenen ausländischen Einkünften auch im Falle eines positiven "Gesamteinkommens" nicht anrechnen.

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