Judikatur und Literatur zu Rechtsgeschäftsgebühren nach dem Gebührengesetz 1957 (GebG) sind bekanntlich umfassend. Die Meinungen zwischen Praktikern und der Finanzverwaltung über Zweifelsfragen der Gebührenentstehung sind häufig geteilt. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob einzelne Tarifposten des III. Abschnitts des GebG nicht schon gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen und aus diesem Grund die Vorschreibung einer Gebühr unzulässig ist. Unabhängig von der potenziellen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit von Teilen des GebG scheint es bei den Unabhängigen Finanzsenaten (UFS) Tendenzen dazu zu geben, das Entstehen einer Gebührenpflicht eingeschränkter als bisher zu interpretieren.