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Betrug und Diebstahl des Dienstnehmers - tatsächlich Arbeitseinkommen?

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2010/329RdW 2010, 308 Heft 5 v. 17.5.2010

Der Buchhalter, der seinen Dienstgeber betrügt, der Angestellte, der in die Geschäftskasse greift, sie beziehen daraus - nahezu unbestritten - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Vorteil aus dem Dienstverhältnis).

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