Die Regierungsvorlage zum AbgÄG 2010 sieht Einschränkungen im Bereich der Gruppenbesteuerung vor: Künftig sollen "Gruppenmitglieder-Beteiligungsgemeinschaften" (also Beteiligungsgemeinschaften auf mittlerer Ebene) nicht mehr zulässig sein und Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft auch nicht mehr einer anderen Unternehmensgruppe angehören können. Diese Änderungen und die gegenüber dem Begutachtungsentwurf ausgedehnten Übergangsvorschriften sollen in der Folge näher dargestellt werden.