Der Buchhalter, der seinen Dienstgeber betrügt, der Angestellte, der in die Geschäftskasse greift, sie beziehen daraus - nahezu unbestritten - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Vorteil aus dem Dienstverhältnis).
Der Buchhalter, der seinen Dienstgeber betrügt, der Angestellte, der in die Geschäftskasse greift, sie beziehen daraus - nahezu unbestritten - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Vorteil aus dem Dienstverhältnis).