Im außerbetrieblichen Bereich gibt es keinen Verlustabzug (§ 18 Abs 6 EStG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des VfGH war diese Einschränkung unter Gleichheitsgesichtspunkten nicht zu beanstanden. Diese Regelung wird aber in einem aktuellen Verfahren1 erstmals in Zweifel gezogen. Eine Aufhebung der entsprechenden Teile des § 18 Abs 6 EStG könnte zur Erweiterung des Verlustabzugs auf alle Einkunftsarten durch den VfGH führen.