Die dem Erben (oder Legatar) auferlegte Rentenverpflichtung führt beim Rentenberechtigten zu steuerpflichtigen Einkünften.
Der 1999 verstorbene Erblasser hatte im Testament seiner Schwester eine Liegenschaft vermacht, und zwar mit der Auflage, seiner Ehefrau (also der erblasserischen Witwe) eine monatliche, wertgesicherte Rente zu bezahlen.