Der VfGH hat nun ausgesprochen, dass der in der Satzung 2004 der Slbg GKK vorgesehene erhöhte Kostenzuschuss für eine Behandlung durch einen Psychotherapeuten mit besonderem Erfahrungsnachweis gegenüber einer Therapie durch Psychotherapeuten ohne derartigen Praxisnachweis gesetzwidrig war: Für eine derartige Differenzierung nach Qualifikation bzw Erfahrung des Therapeuten besteht keine gesetzliche Grundlage. VfGH 25. 2. 2010, V 21/09.